AGB

Schröter und Funke GbR, Hauptstraße 100, 08485 Waldkirchen (nachfolgend: „ADTOMAX“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB).

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von ADTOMAX erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ADTOMAX mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen oder Lieferungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) AGB des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ADTOMAX ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ADTOMAX auf eine E-Mail oder ein Schreiben Bezug nimmt, in denen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten sind oder auf solche verwiesen wird, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

(3) Leistungen und Angebote von ADTOMAX richten sich ausschließlich an Kaufleute (HGB) und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Leistungen

(1) ADTOMAX erbringt für den Kunden umfassende Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Social Media, Online-Marketing sowie Performance-Marketing, damit verbundenen Erstellen und Schalten von Werbeanzeigen, Landing-Pages, Funnels und Social Media Inhalten (z. B. Facebook, Instagram, Perspective).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus der individuellen Absprache zwischen ADTOMAX und dem Kunden. Soweit der Kunde ADTOMAX mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit ADTOMAX eine entsprechende Vollmacht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen fristgerecht und stets vollständig auf erstes Anfordern von ADTOMAX zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ADTOMAX, bleibt der Vergütungsanspruch von ADTOMAX unberührt.
(4) Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
(5) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter im Rahmen bei ADTOMAX beauftragter Agenturdienstleistungen gelten deren Bedingungen. Diese Bedingungen sind vom Kunden zu beachten und werden nicht von ADTOMAX überprüft.

(6) In Bezug auf die von ADTOMAX zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ADTOMAX hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(7) ADTOMAX ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Kunden, die ADTOMAX für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Businessmanager des Kunden temporär oder permanent sperren. ADTOMAX hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch von ADTOMAX bleibt insoweit unberührt.

(9) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von ADTOMAX inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(10) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Inhalte, Werbetexte und Vorlagen (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden gegebenenfalls überlassenen Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.

(11) ADTOMAX ist berechtigt, mit dem jeweils aktuellen Firmenlogo des Kunden im Internet und den sozialen Medien zu werben.

(12) Etwaige erforderliche Lizenzen, oder Kosten für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarung nicht von der mit ADTOMAX vereinbarten Vergütung umschlossen.

(13) Durch die Beauftragung von ADTOMAX wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot von ADTOMAX auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Vertragsschluss zwischen ADTOMAX und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

(3) Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen ADTOMAX und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass ADTOMAX das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

(4) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Log-in-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

§ 4 Leistungen, die einer Abnahme bedürfen

(1) Sofern eine vereinbarte Leistung kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2–6.

(2) ADTOMAX kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ADTOMAX kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ADTOMAX nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ADTOMAX überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) ADTOMAX ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ADTOMAX gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von ADTOMAX hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Pflege, Wartung und Service

(1) Pflege-, Service- und Wartungsarbeiten für von ADTOMAX erstellte Werbeanzeigen und Funnels umfassen die Instandhaltung, Instandsetzung, Störungsbeseitigung und Optimierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ADTOMAX dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.

(2) Der Kunde hat ADTOMAX sämtliche für die diesbezüglichen Arbeiten erforderlichen Passwörter, Log-In Daten, Zugänge und Unterlagen auf erstes Anfordern hin zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für erforderliche anderweitige Mitwirkungshandlungen.

(3) Die Kosten für Pflege-, Service- und Wartungsarbeiten an für den Kunden durch ADTOMAX erstellten Werbeanzeigen und Funnels sind nicht in der vereinbarten Pauschale für die Erstellung der Werbeanzeigen und Funnels beinhaltet.

(4) ADTOMAX hat keinen Einfluss auf eine konkrete Sichtbarkeit des Kunden zu bestimmten Werbeanzeigen innerhalb von Werbekanälen wie Facebook, oder Instagram. Deren Algorithmen sind nicht bekannt und werden permanent von dessen Betreibern weiterentwickelt.

(5) Im Rahmen von Onlinemarketing- und Werbemaßnahmen durch ADTOMAX wird daher nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Kennziffern oder Umsätze, geschuldet.

§ 6 Preise, Bedingungen, Zahlungen

(1) Die Preise, die von ADTOMAX angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Im Falle des Zahlungsverzugs kann ADTOMAX Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.

(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine von ADTOMAX erteilte (SEPA) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsbeziehung.

(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ADTOMAX nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. ADTOMAX stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(5) ADTOMAX stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Dritte).

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ADTOMAX zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 7 Kündigung, Laufzeit

(1) In Bezug auf die Erstellung von Werbeanzeigen, Funnels, Landingpages: Verträge haben die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Erbringt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung von ADTOMAX nicht, verlängert der Vertrag sich um die Dauer der eingetretenen und vom Kunden verursachten Verzögerung.

(2) In Bezug auf Service-, Wartungs- und Pflegearbeiten gilt: Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 8 Erfüllung

(1) ADTOMAX wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ADTOMAX ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist ADTOMAX gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ADTOMAX unberührt.

§ 9 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ADTOMAX beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ADTOMAX eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ADTOMAX vollständig vorliegen und die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ADTOMAX sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ADTOMAX in Verzug, ist ADTOMAX berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ADTOMAX wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ADTOMAX erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ADTOMAX für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde, die von ADTOMAX nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ADTOMAX über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) ADTOMAX haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ADTOMAX nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ADTOMAX nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahren-brechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass ADTOMAX überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ADTOMAX insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 13 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ADTOMAX personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

(2) ADTOMAX und der Kunde verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 14 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von ADTOMAX anderweitig eingeräumt.

§ 15 Referenznennung

ADTOMAX darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. ADTOMAX ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§ 16 Allgemeine Bestimmungen

(1) ADTOMAX behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird ADTOMAX den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag und die schriftliche Bestätigung von ADTOMAX maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ADTOMAX und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von ADTOMAX. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ADTOMAX.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. ADTOMAX und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 12.04.2022 ©
Anmerkung: Die Angebote und Inhalte dieser Seite richten sich ausschließlich nur an Kaufleute (HGB), Unternehmern und Gewerbetreibende im Sinne des §14 BGB.